Aufgaben und Bereiche des Rechnungswesens
Betriebliches Rechnungswesen = alle Verfahren zur ziffernmäßigen Erfassung und Zurechnung der betrieblichen Vorgänge. (Fischer/Heß/Suber 1937)
System zur Ermittlung, Darstellung, Auswertung von Zahlen über gegenwärtige und zukünftige wirtschaftliche Tatbestände und Vorgänge im Betrieb sowie die gegenwärtige und zukünftige wirtschaftlichen Beziehungen des Betriebs zu seiner Umwelt. (Weber 1974)
Aufgabe: alle Daten, die das Betriebsgeschehen beschreiben fortlaufend und lückenlos zu erfassen und auszuwerten.
--> Überblick über Vermögens- und Ertragslage gewähren => Geschäfts- oder Finanzbuchhaltung oder externes Rechnungswesen
Buchführungspflicht: handels- und steuerrechtlich
--> angefallene Kosten aufzeichnen und den Stellen und Produkten zurechnen, die sie verursacht haben => Betriebsbuchhaltung oder internes Rechnungswesen
Keine Pflicht zur Betriebsbuchhaltung!
Grundbegriffe des Rechnungswesens
Kapital und Vermögen
Kapital = abstrakte Geldwertsumme für das im Unternehmen arbeitende Vermögen (Fremd- und Eigenkapital, Gründung = Stammkapital)
=> Mittelherkunft => Passivseite der Bilanz
Vermögen = Gesamtheit der materiellen und immateriellen Güter in die Kapital umgewandelt wurde (Anlage- und Umlaufvermögen)
=> Mittelverwendung => Aktivseite der Bilanz
Größen des betrieblichen Rechnungswesens
Auszahlungen = alle vom Unternehmen geleisteten Zahlungen in Form von Bar- und Buchgeld
Einzahlungen = alle vom Unternehmen als Bar- und Buchgeld vereinnahmten Zahlungen
Ausgaben = alle vom Unternehmen geleisteten Auszahlungen und eingegangenen Verbindlichkeiten
Einnahmen = alle vom Unternehmen vereinnahmten Einzahlungen und bestehenden Forderungen
Aufwand = wertmäßiger Verbrauch von Gütern während einer Wirtschaftsperiode
Ertrag = Wertzuwachs während einer Wirtschaftsperiode
Kosten = wertmäßiger Verbrauch von Gütern während einer Wirtschaftsperiode zur Erstellung und Verwertung der betrieblichen Leistung
Leistung = in Geld bewertetes Ergebnis der betrieblichen Tätigkeit
Ergebnis/Erfolg = Differenz zwischen Erträgen und Aufwendungen (positives Ergebnis = Gewinn, negatives Ergebnis = Verlust)
Grundlagen und Aufbau der Geschäftsbuchhaltung
(Externes Rechnungswesen)
Buchführung
Planmäßige, lückenlose Aufzeichnung aller wertebezogenen Geschäftsvorfälle, in zeitlichem Ablauf mit Inhalts- und zahlenmäßiger Wertangabe (chronologisch,wertmäßig) periodische Ableitung des Jahresabschlusses (Bilanz und GuV)
Bilanz
Abschluss des externen Rechnungswesens einer Unternehmung für einen bestimmten Zeitpunkt in Form einer Gegenüberstellung von Vermögen und Kapital
Vermögen (Aktiva) zeigt die Verwendung der Mittel
Kapital (Passiva) zeigt die Herkunft der Mittel
Inventur
Körperliche Bestandsaufnahme der Vermögensgegenstände und Buchinventur der Schulden => Inventar
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Inventar |
Bilanz |
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Staffelform |
Kontoform |
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Mengen und Wertangaben |
nur Wertangaben |
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Einzeln |
Aggregation von Positionen |
--> Bilanz ist eine verkürzte Form des Inventars
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Aktiva |
Passiva |
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A Anlagevermögen
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A Eigenkapital Gezeichnetes Kapital Kapitalrücklage Gewinnrücklage Jahresüberschuss/ -fehlbetrag |
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B Umlaufvermögen Vorräte Forderungen und sonstige VG Wertpapiere Schecks, Kasse, Bankguthaben |
B Rückstellungen
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C Verbindlichkeiten |
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C Rechnungsabgrenzungsposten |
D Rechnungsabgrenzungsposten |
Erläuterungen
Komponenten des Jahresabschlusses

Abbildung: Komponenten des Jahresabschlusses
Grundlagen und Aufbau der Betriebsbuchhaltung
Die Betriebsbuchhaltung (internes Rechnungswesen) umfasst die Kosten- und Leistungsrechnung, die Ermittlung des Betriebsergebnisses und die Überwachung der Wirtschaftlichkeit der Betriebsgebarung durch die Aufteilung der Kosten in Kostenarten, die Verteilung auf Kostenstellen und die Zurechnung zu Kostenträgern.
Gegenstand der Betriebsbuchhaltung sind nicht nur die aufwandsgleichen Kosten, sondern darüber hinaus die Zusatz- und Anderskosten, die nicht oder nicht in gleicher Höhe Aufwand sind.
Unterschiedliche Abschreibungen einer Maschine nach interner und externer Buchhaltung als Beispiel für Anderskosten
Kalkulatorischer Unternehmerlohn als Beispiel für Zusatzkosten bei mitarbeitendem Gesellschafter einer Personengesellschaft
Kostenbegriffe in Abhängigkeit von
Abschreibungen
Vermögensgegenstände des Anlagevermögens, die ein Unternehmen kauft, unterliegen mit der Zeit einen Wertverzehr bspw. durch technischen Verschleiß oder technischen Fortschritt. Eine Maschine ist nach einigen Jahren nicht mehr so viel wert wie zu dem Zeitpunkt, in dem sie gekauft wurde. Dieser Wertverzehr muss deswegen erfasst werden. Aus diesem Grund gibt es verschiedene Abschreibungsmethoden, welche die Abnutzung abbilden sollen. Es dürfen allerdings nur abnutzbare Anlagegüter abgeschrieben werden. Grundstücke fallen nicht darunter.
Zudem muss geklärt werden ob man sich im externen oder internen Rechnungswesen befindet.
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Externes Rechnungswesen |
Internes Rechnungswesen |
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Gesetzliche Vorgaben für das Abschreiben von Vermögensgegenständen (handels- und steuerrechtlichen Vorschriften) |
Keine gesetzlichen Vorschriften, tatsächliche Abnutzung soll abgebildet werden (betriebswirtschaftlich sinnvollen Maßstäbe) |
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Grundlage: Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten |
Grundlage: Wiederbeschaffungskosten |
Abschreibungsmethoden:
Es gibt neben den planmäßigen (vorhersehbare) auch außerplanmäßige (unvorhersehbare) Abschreibungen.
Bsp.:
Eine Maschine wird für 10.000 Euro angeschafft, bspw. für 10.000 Euro. Sie hat eine Nutzungsdauer von 10 Jahren.
Die Abschreibung pro Jahr beträgt 1.000 Euro, vorausgesetzt die lineare Abschreibungsmethode wird angewandt. Es dauert nun 10 Jahre bis die Maschine abgeschrieben ist. Jedes Jahr wird ein Aufwand von 1.000 Euro verbucht. Der Gewinn wurde dadurch jedes Jahr um 1.000 Euro gemindert. Es handelt sich hierbei um eine planmäßige Abschreibung. Es war vorhersehbar (planbar), dass die Maschine an Wert verliert.