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Grundbegriffe und Grundzüge des externen und internen Rechnungswesens

Aufgaben und Bereiche des Rechnungswesens

Betriebliches Rechnungswesen = alle Verfahren zur ziffernmäßigen Erfassung und Zurechnung der betrieblichen Vorgänge. (Fischer/Heß/Suber 1937)

System zur Ermittlung, Darstellung, Auswertung von Zahlen über gegenwärtige und zukünftige wirtschaftliche Tatbestände und Vorgänge im Betrieb sowie die gegenwärtige und zukünftige wirtschaftlichen Beziehungen des Betriebs zu seiner Umwelt. (Weber 1974)

Aufgabe: alle Daten, die das Betriebsgeschehen beschreiben fortlaufend und lückenlos zu erfassen und auszuwerten.

-->  Überblick über Vermögens- und Ertragslage gewähren => Geschäfts- oder Finanzbuchhaltung oder externes Rechnungswesen

Buchführungspflicht: handels- und steuerrechtlich

-->  angefallene Kosten aufzeichnen und den Stellen und Produkten zurechnen, die sie verursacht haben => Betriebsbuchhaltung oder internes Rechnungswesen

Keine Pflicht zur Betriebsbuchhaltung!

 

Grundbegriffe des Rechnungswesens

Kapital und Vermögen

Kapital = abstrakte Geldwertsumme für das im Unternehmen arbeitende Vermögen (Fremd- und Eigenkapital, Gründung = Stammkapital)

=> Mittelherkunft => Passivseite der Bilanz

Vermögen = Gesamtheit der materiellen und immateriellen Güter in die Kapital umgewandelt wurde (Anlage- und Umlaufvermögen)

=> Mittelverwendung => Aktivseite der Bilanz

 

Größen des betrieblichen Rechnungswesens

Auszahlungen = alle vom Unternehmen geleisteten Zahlungen in Form von Bar- und Buchgeld

Einzahlungen = alle vom Unternehmen als Bar- und Buchgeld vereinnahmten Zahlungen

Ausgaben = alle vom Unternehmen geleisteten Auszahlungen und eingegangenen Verbindlichkeiten

Einnahmen = alle vom Unternehmen vereinnahmten Einzahlungen und bestehenden Forderungen

Aufwand = wertmäßiger Verbrauch von Gütern während einer Wirtschaftsperiode

Ertrag = Wertzuwachs während einer Wirtschaftsperiode

Kosten = wertmäßiger Verbrauch von Gütern während einer Wirtschaftsperiode zur Erstellung und Verwertung der betrieblichen Leistung

Leistung = in Geld bewertetes Ergebnis der betrieblichen Tätigkeit

Ergebnis/Erfolg = Differenz zwischen Erträgen und Aufwendungen (positives Ergebnis = Gewinn, negatives Ergebnis = Verlust)

 

Grundlagen und Aufbau der Geschäftsbuchhaltung

(Externes Rechnungswesen)

Buchführung

Planmäßige, lückenlose Aufzeichnung aller wertebezogenen Geschäftsvorfälle, in zeitlichem Ablauf mit Inhalts- und zahlenmäßiger Wertangabe (chronologisch,wertmäßig) periodische Ableitung des Jahresabschlusses (Bilanz und GuV)

Bilanz

Abschluss des externen Rechnungswesens einer Unternehmung für einen bestimmten Zeitpunkt in Form einer Gegenüberstellung von Vermögen und Kapital

Vermögen (Aktiva) zeigt die Verwendung der Mittel

Kapital (Passiva) zeigt die Herkunft der Mittel

Inventur

Körperliche Bestandsaufnahme der Vermögensgegenstände und Buchinventur der Schulden => Inventar

Inventar

Bilanz

Staffelform

Kontoform

Mengen und Wertangaben

nur Wertangaben

Einzeln

Aggregation von Positionen

 

--> Bilanz ist eine verkürzte Form des Inventars

 

Aktiva

Passiva

A Anlagevermögen

  • Immaterielles Vermögensgegenstände
  • Sachanlagen
  • Finanzanlagen

A Eigenkapital

Gezeichnetes Kapital

Kapitalrücklage

Gewinnrücklage

Jahresüberschuss/ -fehlbetrag

B Umlaufvermögen

Vorräte

Forderungen und sonstige VG

Wertpapiere

Schecks, Kasse, Bankguthaben

B Rückstellungen

 

C Verbindlichkeiten

C Rechnungsabgrenzungsposten

D Rechnungsabgrenzungsposten

 

Erläuterungen

Komponenten des Jahresabschlusses

 

Abbildung: Komponenten des Jahresabschlusses

 

Grundlagen und Aufbau der Betriebsbuchhaltung

Die Betriebsbuchhaltung (internes Rechnungswesen) umfasst die Kosten- und Leistungsrechnung, die Ermittlung des Betriebsergebnisses und die Überwachung der Wirtschaftlichkeit der Betriebsgebarung durch die Aufteilung der Kosten in Kostenarten, die Verteilung auf Kostenstellen und die Zurechnung zu Kostenträgern.

Gegenstand der Betriebsbuchhaltung sind nicht nur die aufwandsgleichen Kosten, sondern darüber hinaus die Zusatz- und Anderskosten, die nicht oder nicht in gleicher Höhe Aufwand sind.

Unterschiedliche Abschreibungen einer Maschine nach interner und externer Buchhaltung als Beispiel für Anderskosten

Kalkulatorischer Unternehmerlohn als Beispiel für Zusatzkosten bei mitarbeitendem Gesellschafter einer Personengesellschaft

Kostenbegriffe in Abhängigkeit von

 

Abschreibungen

Vermögensgegenstände des Anlagevermögens, die ein Unternehmen kauft, unterliegen mit der Zeit einen Wertverzehr bspw. durch technischen Verschleiß oder technischen Fortschritt. Eine Maschine ist nach einigen Jahren nicht mehr so viel wert wie zu dem Zeitpunkt, in dem sie gekauft wurde. Dieser Wertverzehr muss deswegen erfasst werden. Aus diesem Grund gibt es verschiedene Abschreibungsmethoden, welche die Abnutzung abbilden sollen. Es dürfen allerdings nur abnutzbare Anlagegüter abgeschrieben werden. Grundstücke fallen nicht darunter.

Zudem muss geklärt werden ob man sich im externen oder internen Rechnungswesen befindet.

Externes Rechnungswesen

Internes Rechnungswesen

Gesetzliche Vorgaben für das Abschreiben von Vermögensgegenständen (handels- und steuerrechtlichen Vorschriften)

Keine gesetzlichen Vorschriften, tatsächliche Abnutzung soll abgebildet werden (betriebswirtschaftlich sinnvollen Maßstäbe)

Grundlage: Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten

Grundlage: Wiederbeschaffungskosten

 

Abschreibungsmethoden:

Es gibt neben den planmäßigen (vorhersehbare) auch außerplanmäßige (unvorhersehbare) Abschreibungen.

Bsp.:

Eine Maschine wird für 10.000 Euro angeschafft, bspw. für 10.000 Euro. Sie hat eine Nutzungsdauer von 10 Jahren.

Die Abschreibung pro Jahr beträgt 1.000 Euro, vorausgesetzt die lineare Abschreibungsmethode wird angewandt. Es dauert nun 10 Jahre bis die Maschine abgeschrieben ist. Jedes Jahr wird ein Aufwand von 1.000 Euro verbucht. Der Gewinn wurde dadurch jedes Jahr um 1.000 Euro gemindert. Es handelt sich hierbei um eine planmäßige Abschreibung. Es war vorhersehbar (planbar), dass die Maschine an Wert verliert.